Familienpaket

Sehr geehrte Eltern!

Die Gemeindevertretung von Kematen an der Krems hat in der Gemeinderatssitzung vom 16.September 2002 beschlossen, dass den

Eltern von Neugeborenen eine Beihilfe in Höhe von € 180, -- gewährt werden soll.


Anspruch auf die Beihilfe haben Sie, wenn

  • Sie den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kematen an der Krems haben,
  • ein Elternteil EWR-Bürger ist,
  • die Mutter während der Schwangerschaft und das Kind ärztlichen Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm unterzogen wurde.


Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilzahlungen:

  1. Teilzahlung in Form von Gutscheinen im Wert von € 100, -- nach der Geburt des Kindes
  2. Teilzahlung in Form von Gutscheinen im Wert von € 80, -- nach dem 24. Lebensmonat des Kindes, wobei die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden müssen.

    Anbei die Presseaussendung vom Land OÖ:
    https://www.land-oberoesterreich.gv.at/185080.htm