Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Mit 1. September 2025 tritt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Verwaltung zu stärken. Bürgerinnen und Bürger können künftig gemäß § 7 IFG Anfragen auf Zugang zu amtlichen Informationen an die Gemeinde richten, die in einem festgelegten Verfahren zu beantworten sind. Die Gemeinde Kematen an der Krems stellt hierfür eine kurze Checkliste anbei zur Verfügung.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Österreichischen Gemeindebundes unter www.ifg-gemeindeinfo.at.

Checkliste IFG Gemeinde Kematen an der Krems_Buerger.pdf herunterladen (0.4 MB)