Kundmachung Gemeindeverordnungen

Kundmachung Gemeindeverordnungen

Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2025 erfolgt die Kundmachung von Gemeindeverordnungen nicht mehr durch Anschlag an der Amtstafel, sondern über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Nur die dort veröffentlichte Verordnung ist rechtlich verbindlich!

Ab diesem Zeitpunkt werden sämtliche neu beschlossenen Gemeindeverordnungen – mit wenigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen (z. B. Voranschlag, vorerst auch Flächenwidmungspläne) – ausschließlich über das RIS kundgemacht und können dort jederzeit online abgerufen werden:

👉 www.ris.bka.gv.at

Auch die Amtstafel bleibt weiterhin erhalten und ist zumindest während der Amtsstunden für jedermann zugänglich. Diese dient weiterhin der Kundmachung von generellen Informationen und Beschlüssen, die die Öffentlichkeit berühren.

Als zusätzlicher Bürgerservice werden die Verordnungen weiterhin auch auf der Website der Gemeinde [Gemeindename] zur Verfügung gestellt.


Was ist das RIS?

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine frei zugängliche, kostenlose Online-Datenbank, die eine umfassende Dokumentation des österreichischen Rechts sowie der Rechtsprechung bereitstellt. Es dient der rechtlichen Information der Bevölkerung, der Verwaltung und der Justiz.

01.07.2025