Mobilitätsunterstützung für Studentinnen und Studenten

In der Gemeinderatssitzung am 15. März 2016 wurde eine Mobilitätsunterstützung für studierende Kematnerinnen und Kematner für drei Jahre beschlossen.
Diese Unterstützung wurde in der Gemeinderatssitzung am 7. Mai 2019 per Beschluss um drei Jahre verlängert.


Förderungsbedingungen:

Antragsberechtigt sind Studentinnen und Studenten, die 

•    zum Zeitpunkt der Antragstellung das 26. Lebensjahr nicht vollendet haben

•    mit dem Antrag das Semesterticket, einen gültigen Studentenausweis, einen Nachweis über einen aufrechten Bezug der Familienbeihilfe (bis zum 24. Lebensjahr) und die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester vorlegen können

•    als Studenteninnen und Studenten gemäß der in § 3 Abs. 1 StudFG genannten Studienrichtungen Förderungen erhalten können 

•    im Zeitraum der Förderinanspruchnahme (d.h. für das jeweilige Semester) ist ein aufrechter Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kematen erforderlich. 

•    Der Zuschuss beträgt die 75 € übersteigenden Kosten des Semestertickets am Studienort, maximal jedoch 100 € pro Semester. Die Förderhöhe darf die Kosten des Semestertickets nicht übersteigen. 

•    Nicht gefördert werden Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studienort sowie die Kosten für Netzkarten an einen Studienort außerhalb Österreichs.

•    Die Anträge sind bis spätestens 31.10. jeden Jahres für das Wintersemester und bis spätestens 31.3. jeden Jahres für das Sommersemester einzubringen.

•    Die Förderung wird durch Beschluss des Gemeindevorstandes vergeben.

•    Die Förderung wird für weitere drei Jahre beschlossen. Sie beginnt im Wintersemester 2022 und endet im Sommersemester 2025.


Formular:
Antrag_Mobilitätsunterstützung_2022_bis_2025_mit_Klimaticket.pdf herunterladen (0.1 MB)